Schausberger KFZ-Teile GmbH

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Herzlich willkommen bei Schausberger KFZ-Teile GmbH!
Ihr Lieferant für Mazda- und KIA Ersatzteile und ABS-Ringe.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Kaufleute und Unternehmen, sowie auch für unsere geschäftlichen Beziehungen zu Privatkunden (Nichtkaufleuten). Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen (Beratungsleistungen, Herstellung von Produkten).
  2. Angebot und Vertragsabschluß
    a. Angebote von Schausberger KFZ Teile GmbH sind freibleibend. Der Besteller ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch Schausberger KFZ Teile GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Besteller die Abweichung unverzüglich schriftlich rügt.
    b. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Schausberger KFZ Teile GmbH
  3. Preise
    a. Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise (= Nettowarenwert zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe). Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.
    b. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    c. Preisreklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.
  4. Zahlungsbedingungen
    a. Es gelten die auf Lieferschein und/oder Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen
    b. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen.
    c. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 %. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens ist zulässig.
    d. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nicht berechtigt, auch wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
    e. An Besteller, mit denen eine laufende Geschäftsverbindung nicht besteht, wird gegen Nachnahme oder Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert.
  5. Verzug und Ratenzahlung
    a. Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist Schausberger KFZ Teile GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten mindestens aber 9 % pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5 Euro in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.
    b. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Schausberger KFZ Teile GmbH berechtigt, zur Sicherung seiner Forderung Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist Schausberger KFZ Teile GmbH überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
    a. Schausberger KFZ Teile GmbH ist um schnellstmögliche Lieferung und um Einhaltung genannter Lieferfristen und -termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch verzögert werden, so kann der Besteller Schausberger KFZ Teile GmbH eine Nachfrist setzen, und nach 2 Wochen, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen nicht.
    b. Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält.
    c. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
  7. Widerruf und Rückgabe
    a. Von Schausberger KFZ Teile GmbH erworbene Produkte können vorbehaltlich einer Stornogebühr von 20 % innerhalb von 2 Wochen unter Vorlage der Rechnung retour gegeben werden.
  8. Versendung, Gefahren
    a. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald Schausberger KFZ Teile GmbH die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn Schausberger KFZ Teile GmbH noch Leistungen anderer Art, z. B. Versendungskosten, übernommen hat.
  9. Eigentumsvorbehalt
    a. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen, die Schausberger KFZ Teile GmbH im Interesse des Bestellers eingegangen ist, Eigentum von Schausberger KFZ Teile GmbH.
    b. Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, und Montage mit anderen Sachen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs berechtigt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
    c. Geht das Vorbehaltseigentum aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund auch immer unter oder wird es beschädigt, so tritt der Besteller schon jetzt seine sich hieraus ergebenden Ansprüche gegenüber Dritten an Schausberger KFZ Teile GmbH ab.
    d. Der Besteller ist verpflichtet, Schausberger KFZ Teile GmbH unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums und der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten bereits im Vorhinein auf die an der Ware bzw. der abgetretenen Forderung bestehenden Rechte von Schausberger KFZ Teile GmbH hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von Schausberger KFZ Teile GmbH trägt der Besteller.
  10. Gewährleistung / Mängelhaftung
    a. Schausberger KFZ Teile GmbH übernimmt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihm gelieferten Handelswaren hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern.
    b. Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unzutreffende, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers sowie auf vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind, übernimmt Schausberger KFZ Teile GmbH nicht. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
    c. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Offensichtlich erkennbare Mängel sind unter genauer Angabe des Mangels, innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware an Schausberger KFZ Teile GmbH zurückzusenden.
    d. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet Schausberger KFZ Teile GmbH Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
    e. Sonstige Kosten, insbesondere des Aus- und Einbaus trägt Schausberger KFZ Teile GmbH bis zu 25 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes nur dann, wenn diese durch Schausberger KFZ Teile GmbH im Voraus abgestimmt wurden.
    f. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer das Wahlrecht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
    g. Im Falle von Nachbesserung oder Ersatzlieferung trägt Schausberger KFZ Teile GmbH die Kosten für Lieferung und Versand des nachgebesserten oder ersatzgelieferten Gegenstandes.
    h. Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers.
    i. Die Verjährungsfrist für Sachmängel (Gewährleistungsfrist) beträgt bei neu hergestellten Sachen 1Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei gebrauchten Waren (ausgenommen Gebrauchsfahrzeuge) beträgt die Verjährungsfrist 4 Wochen, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
    j. Schadensersatzansprüche wegen Vorliegens eines Mangels oder Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft bestehen nur auf Ersatz vom Liefergegenstand. Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung können nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung auf den Vertragspapieren vorliegt.
    g. Schausberger KFZ Teile GmbH kann die Erfüllung der vorstehenden Gewährleistungsansprüche verweigern, solange der Besteller seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
    h. Gebrauchte Motoren und Getriebe sind nach dem Wiedereinbau, vor der ersten Inbetriebnahme von einer Fachwerkstätte zu servicieren. Andernfalls erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung unabhängig davon, wie diese auf den Vertragspapieren vereinbart wurde.
  11. Schadenersatz
    a. Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen Schausberger KFZ Teile GmbH, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Zusicherung von Eigenschaften ausgeschlossen. Insbesondere erfasst werden hierbei Ansprüche aus Falschberatung bzw. aufgrund von unzutreffenden Auskünften von Mitarbeitern von Schausberger KFZ Teile GmbH. Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen von Schausberger KFZ Teile GmbH sind derartige Schadensersatzansprüche darüber hinaus auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt. Der letzte Satz gilt lediglich im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    a. Erfüllungsort ist Vorchdorf.
    b. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gmunden. (örtliche Zuständigkeit). Österreichisches Recht.
  13. Schlussbestimmungen
    a. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  14. Die AGBs sind gültig ab 01.02.2010!
    Sie können sich hier unsere AGBs als PDF herunterladen!